33 O 35/19•Landgericht Köln, 2019-10-08, 33 O 35/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 33 O 35/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-08
Aktenzeichen: 33 O 35/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1008.33O35.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
-
- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihren Geschäftsführer/-innen (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 €, Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
zu unterlassen,
-
a. geschäftlich handelnd, entgeltlich und selbstständig Dritten gegenüber ohne entsprechende Erlaubnis außergerichtlich Rechtsdienstleistungen zu erbringen, anzubieten und/oder zu bewerben, indem sie für Dritte durch einen digitalen Rechtsdokumentengenerator auf Grundlage eines Frage-Antwort-Systems aus einer Sammlung alternativer Textbausteine individuelle Rechtsdokumente erstellt, wie geschehen unter www.T10.de wie aus Anlage 1 ersichtlich;
-
b. im geschäftlichen Verkehr in der Werbung für ihre Dienstleistungen wie folgt zu formulieren:
-
„Günstiger und schneller als der Anwalt“ und
-
„Rechtsdokumente in Anwaltsqualität“ und
-
„Individueller und sicherer als jede Vorlage und günstiger als ein Anwalt“ und
-
„Unsere Partner: Top-Anwälte und Spitzenkanzleien“ und
-
„Rechtsdokumente in Anwaltsqualität – unser Portfolio umfasst mehr als 190 Rechtsdokumente und Verträge jedes einzelne unserer Dokumente können Sie mit unserem individuellen Frage-Antwort-Dialog in wenigen Minuten selbst erstellen. All das ganz ohne juristisches Know-how - denn das haben wir: In Zusammenarbeit mit unseren Rechtsexperten - allesamt Profis auf ihren Gebieten - haben wir den Erstellungsprozess so gestaltet, dass er dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt nachempfunden ist“,
wie geschehen unter www.T10.de wie aus Anlage 2 ersichtlich.
-
- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Höhe der Sicherheit beträgt für die Vollstreckung aus Ziff. 1.a) 200.000 €, aus Ziff. 1.b) 50.000 € und im Übrigen 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.