Landgericht Köln, 2019-09-27, 11 S 471/17

11 S 471/17Kantonsgericht27.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 471/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-27

Aktenzeichen: 11 S 471/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0927.11S471.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 16.11.2017 (Az.: 128 C 161/17) wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird zugelassen.

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