3 O 199/17•Landgericht Köln, 2019-09-24, 3 O 199/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 O 199/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-24
Aktenzeichen: 3 O 199/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0924.3O199.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.
Die Klägerin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Drittwiderbeklagten war nicht veranlasst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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