Landgericht Köln, 2019-08-13, 11 S 250/18

11 S 250/18Kantonsgericht13.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 250/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-13

Aktenzeichen: 11 S 250/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0813.11S250.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.05.2018 - 275 C 240/17 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 2720 € sowie weitere 126,10 € vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.12.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits - erster und zweiter Instanz - trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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