11 S 250/18•Landgericht Köln, 2019-08-13, 11 S 250/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 S 250/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-13
Aktenzeichen: 11 S 250/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0813.11S250.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.05.2018 - 275 C 240/17 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 2720 € sowie weitere 126,10 € vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.12.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits - erster und zweiter Instanz - trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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