19 O 20/19•Landgericht Köln, 2019-08-12, 19 O 20/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 19 O 20/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-12
Aktenzeichen: 19 O 20/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0812.19O20.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.114,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.01.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs W U 2,0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer W#####.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden
Betrages vorläufig vollstreckbar
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