19 O 49/18•Landgericht Köln, 2019-08-05, 19 O 49/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 19 O 49/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-05
Aktenzeichen: 19 O 49/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0805.19O49.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 401,86 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2017 sowie 525,58 EUR vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteile, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 6500 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 22.12.2017 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche zukünftig entstehende Schäden aus dem Unfall vom 00.00.00 in J/ Niederlande zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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