18 O 414/18•Landgericht Köln, 2019-07-31, 18 O 414/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 18 O 414/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-31
Aktenzeichen: 18 O 414/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0731.18O414.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.297,35 € nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent vom 13.02.2015 bis zum 06.10.2018 und Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2018 Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs T Outdoor 2.0 TDI mit der Fahrgestellnummer T##### , sowie weitere 1.242,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 07.10.2018 mit der Rücknahme des Fahrzeugs T Outdoor 2.0 TDI mit der Fahrgestellnummer T##### in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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