104 Ks 12/19•Landgericht Köln, 2019-07-18, 104 Ks 12/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 104 Ks 12/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-18
Aktenzeichen: 104 Ks 12/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0718.104KS12.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte X wird wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlich begangenen Fällen sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte X trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers A.
Angewandte Vorschriften:
§§ 224 Abs. 1 Nr. 2 2. Variante, Nr. 5, 223 Abs. 1, 21, 49 Abs. 1, 52, 53 StGB
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