Landgericht Köln, 2019-07-17, 123 StVK 98/19

123 StVK 98/19Kantonsgericht17.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 123 StVK 98/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-17

Aktenzeichen: 123 StVK 98/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0717.123STVK98.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafvollstreckungskammer

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Der Streitwert wird auf 1.500 € festgesetzt.

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