Landgericht Köln, 2019-07-12, 3 O 263/18

3 O 263/18Kantonsgericht12.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 263/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-12

Aktenzeichen: 3 O 263/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0712.3O263.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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