4 O 478/18•Landgericht Köln, 2019-07-02, 4 O 478/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 4 O 478/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-02
Aktenzeichen: 4 O 478/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0702.4O478.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 42.612,41 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 25.08.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.