12 O 453/18•Landgericht Köln, 2019-06-12, 12 O 453/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 12 O 453/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-12
Aktenzeichen: 12 O 453/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0612.12O453.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.700,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs W H 00 mit der Fahrgestellnummer: XXXX und abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 5.894,95 €.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeuges W H 00 Fahrgestellnummer: XXXX seit dem 08.12.2018 im Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 526,58 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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