Landgericht Köln, 2019-06-11, 22 O 84/19

22 O 84/19Kantonsgericht11.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 84/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-11

Aktenzeichen: 22 O 84/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0611.22O84.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.950,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.01.2018 zu zahlen. Zudem wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 729,23 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.05.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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