Landgericht Köln, 2019-06-11, 109 KLs 3/18

109 KLs 3/18Kantonsgericht11.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 109 KLs 3/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-11

Aktenzeichen: 109 KLs 3/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0611.109KLS3.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen sowie wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei (2) Jahren und acht (8) Monaten

verurteilt.

Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 380.000,- EUR für das durch die Tat Erlangte wird angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 370 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AO, § 25 EStG, § 1 SolzG, §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 2, 1. Var., 27, 28 Abs. 1, 52, 53 StGB

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