Landgericht Köln, 2019-06-04, 31 O 357/17

31 O 357/17Kantonsgericht04.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 357/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-04

Aktenzeichen: 31 O 357/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0604.31O357.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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