Landgericht Köln, 2019-06-03, 82 O 9/19

82 O 9/19Kantonsgericht03.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 9/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-03

Aktenzeichen: 82 O 9/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0603.82O9.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 103.500,00 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 51.000,00 seit dem 25. August 2018 und aus EUR 52.500,00 seit dem 19. Januar 2019 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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