8 O 157/17•Landgericht Köln, 2019-05-21, 8 O 157/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 157/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-21
Aktenzeichen: 8 O 157/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0521.8O157.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Sachverständigen N & L auf deren Konto bei der Volksbank Oberberg eG, IBAN: DE00000, zur Gutachten-Nr: 00000 1.378,85 € und den Kläger persönlich 12.325,95 € zu zahlen, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.03.2017.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger freizustellen von Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 526,58 €.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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