Landgericht Köln, 2019-05-16, 2 O 279/17

2 O 279/17Kantonsgericht16.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 279/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-16

Aktenzeichen: 2 O 279/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0516.2O279.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.298,27 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2017 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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