20 O 272/18•Landgericht Köln, 2019-02-14, 20 O 272/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 272/18 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-14
Aktenzeichen: 20 O 272/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0214.20O272.18.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, offen zu legen, in welcher Höhe gemäß Art. 23 Abs. 1 VO (EG) 1008/2008 als solche auszuweisende Steuern und Gebühren bei den folgenden Buchungen angefallen sind:
Es folgt eine vierseitige Übersicht
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500 € vorläufig vollstreckbar.
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