Landgericht Köln, 2019-02-14, 15 O 258/17

15 O 258/17Kantonsgericht14.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 15 O 258/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-14

Aktenzeichen: 15 O 258/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0214.15O258.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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