22 O 298/18•Landgericht Köln, 2019-02-12, 22 O 298/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 298/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-12
Aktenzeichen: 22 O 298/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0212.22O298.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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