Landgericht Köln, 2019-02-04, 29 S 172/18

29 S 172/18Kantonsgericht04.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 172/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-04

Aktenzeichen: 29 S 172/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0204.29S172.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.07.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach (70 C 67/17)

wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden den Beklagten nach Kopfteilen auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.900,00 EUR festgesetzt.

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