Landgericht Köln, 2019-01-15, 3 O 305/17

3 O 305/17Kantonsgericht15.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 305/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-15

Aktenzeichen: 3 O 305/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0115.3O305.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.496,-- EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.08.2017 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13% und die Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe des jeweils beigetriebenen Betrages.

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