Landgericht Köln, 2019-01-10, 22 O 31/18

22 O 31/18Kantonsgericht10.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 31/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-10

Aktenzeichen: 22 O 31/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0110.22O31.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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