Landgericht Köln, 2019-01-08, 19 O 191/17

19 O 191/17Kantonsgericht08.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 19 O 191/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-08

Aktenzeichen: 19 O 191/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0108.19O191.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 20.149,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2017, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw T Z 2,0 l TDI, FIN: XXXXXX.

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) seit dem 19.10.2017 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1. genannten Fahrzeugs in Verzug befindet.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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