14 S 13/17•Landgericht Köln, 2018-12-20, 14 S 13/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 14 S 13/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-20
Aktenzeichen: 14 S 13/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1220.14S13.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des B. vom 22. Juni 2017, Az.: XXXX, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 600,– € Schadensersatz sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 578,– € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. März 20XX zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in I. und II. Instanz trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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