Landgericht Köln, 2018-11-29, 29 S 48/18

29 S 48/18Kantonsgericht29.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 48/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-29

Aktenzeichen: 29 S 48/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1129.29S48.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 24.01.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn, 27 C 136/17, aufgehoben.

Der auf der Eigentümerversammlung vom 13.07.2017 unter TOP 8 B III) (Klagegebühr Verwalter) gefasste Beschluss wird für ungültig erklärt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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