Landgericht Köln, 2018-10-11, 29 S 56/18

29 S 56/18Kantonsgericht11.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 56/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-11

Aktenzeichen: 29 S 56/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:1011.29S56.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.02.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach, 70 C 42/17 aufgehoben.

Der auf der Eigentümerversammlung vom 12.06.2017 zu TOP 9 gefasste Beschluss (Beschlussfassung Erstattung Aufwendungen für Reparatur Velux-Fenster WE O) wird teilweise, nämlich im Hinblick auf die Ablehnung der Übernahme der Kosten der Dachfensterkontrolle der Fa. L in Höhe von 178,50 € gemäß Rechnung vom 16.05.2017, für ungültig erklärt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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