116 Qs 7/18•Landgericht Köln, 2018-09-26, 116 Qs 7/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 116 Qs 7/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-26
Aktenzeichen: 116 Qs 7/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0926.116QS7.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. große Strafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers werden der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 17. Juli 2018 (502 Gs 864/18 – 110 Js 93/18) und die Verfügung der Staatsanwaltschaft Köln vom 5. März 2018 in Verbindung mit der Verfügung vom 10. April 2018 (110 Js 93/18) aufgehoben.
Der Antrag der Anzeigenerstatterin Y AG auf Akteneinsicht wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung und des Beschwerdeverfahrens sowie die jeweils notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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