Landgericht Köln, 2018-03-28, 23 O 225/17

23 O 225/17Kantonsgericht28.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 225/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-28

Aktenzeichen: 23 O 225/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0328.23O225.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.196,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.05.2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 300,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.08.2017 sowie an die D Versicherung AG, L-Straße, ##### J zur Schaden-Nr: ###### außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von weiteren 192,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.05.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 64 %.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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