27 O 291/16•Landgericht Köln, 2018-03-22, 27 O 291/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 27 O 291/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-22
Aktenzeichen: 27 O 291/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0322.27O291.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 84 % und die Beklagte zu 16 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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