Landgericht Köln, 2018-03-21, 9 S 18/18

9 S 18/18Kantonsgericht21.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 18/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-21

Aktenzeichen: 9 S 18/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0321.9S18.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.12.2016 (Az. 219 C 343/16) teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, das Einfamilienhaus F-Straße, 50968 Köln, zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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