Landgericht Köln, 2018-03-13, 117 KLs 18/17

117 KLs 18/17Kantonsgericht13.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 117 KLs 18/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-13

Aktenzeichen: 117 KLs 18/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0313.117KLS18.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Computerbetruges in 19 Fällen, wobei es in 5 Fällen beim Versuch blieb, unter Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Z. vom 15.03.2017 (526 Ds 50/17; 981 Js 3221/16 StA Z.) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte wird zudem wegen Computerbetruges in 9 Fällen, wobei es in 6 Fällen beim Versuch blieb, zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von

1 Jahr und 6 Monaten

verurteilt. Die Vollstreckung dieser zweiten Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Ein Geldbetrag von 46.600,00 Euro unterliegt der Einziehung.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften:

§§ 263a Abs. 1, Abs. 2, 263 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 49 Abs. 1, 53, 54, 55, 56, 58, 73 Abs. 1, 73c StGB

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