8 O 158/15•Landgericht Köln, 2018-03-06, 8 O 158/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 158/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-06
Aktenzeichen: 8 O 158/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0306.8O158.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 149.513,76 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 23.04.2014 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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