Landgericht Köln, 2018-02-15, 83 O 62/15

83 O 62/15Kantonsgericht15.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 83 O 62/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-15

Aktenzeichen: 83 O 62/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0215.83O62.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 36.152,09 nebst 5 % Zinsen seit dem 14.05.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1.590,91 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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