31 O 58/17•Landgericht Köln, 2018-02-13, 31 O 58/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 58/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-13
Aktenzeichen: 31 O 58/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0213.31O58.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Normen: § 823 I BGB; §§ 14,9 MarkenG
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.531,90 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab dem 25.03.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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