Landgericht Köln, 2018-02-07, 2 O 202/17

2 O 202/17Kantonsgericht07.02.2018

Regest

Der Nacherfüllungsanspruch als modifizierter Erfüllungsanspruch kann nicht weiter reichen als der ursprüngliche Erfüllungsanspruch. Er beschränkt sich auf die Lieferung einer gleichartigen und gleichwertigen Sache. Die Nachlieferung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion würde zu einer erheblichen Besserstellung des Klägers führen. Eine solche Besserstellung ist nicht mit Sinn und Zweck des Gewährleistungsrechts vereinbar, das auf einen gerechten Ausgleich der Käufer- und Verkäuferinteressen ausgerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 202/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-07

Aktenzeichen: 2 O 202/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0207.2O202.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

Der Nacherfüllungsanspruch als modifizierter Erfüllungsanspruch kann nicht weiter reichen als der ursprüngliche Erfüllungsanspruch. Er beschränkt sich auf die Lieferung einer gleichartigen und gleichwertigen Sache. Die Nachlieferung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion würde zu einer erheblichen Besserstellung des Klägers führen. Eine solche Besserstellung ist nicht mit Sinn und Zweck des Gewährleistungsrechts vereinbar, das auf einen gerechten Ausgleich der Käufer- und Verkäuferinteressen ausgerichtet ist.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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