102 KLs 17/17•Landgericht Köln, 2018-01-31, 102 KLs 17/17
Landgericht Köln, 2018-01-31, 102 KLs 17/17
102 KLs 17/17Kantonsgericht31.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 102 KLs 17/17 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-31
Aktenzeichen: 102 KLs 17/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0131.102KLS17.17.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung und wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte wird ferner verurteilt, an die Adhäsionsklägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 23.01.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin sowie die durch den Adhäsionsantrag vom 22.01.2018 angefallenen besonderen gerichtlichen Kosten. Von den der Adhäsionsklägerin und dem Angeklagten durch den Adhäsionsantrag vom 22.01.2018 entstandenen notwendigen Auslagen tragen die Adhäsionsklägerin 2/3 und der Angeklagte 1/3.
Das Urteil ist hinsichtlich des Zahlungsanspruches gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Angewendete Vorschriften:
§§ 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 und 2 Nr. 1 in der Fassung vom 13. November 1998, 21, 53 StGB
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