13 S 37/17•Landgericht Köln, 2017-08-02, 13 S 37/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 13 S 37/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-02
Aktenzeichen: 13 S 37/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0802.13S37.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.12.2016 – Az. 113 C 448/16 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
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Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird zugelassen.
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