81 O 32/17•Landgericht Köln, 2017-08-01, 81 O 32/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 81 O 32/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-01
Aktenzeichen: 81 O 32/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0801.81O32.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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