34 T 22/17•Landgericht Köln, 2017-07-28, 34 T 22/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 34 T 22/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-28
Aktenzeichen: 34 T 22/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0728.34T22.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 30.01.2017 gegen das Zwischenurteil des Amtsgerichts Köln vom 02.01.2017, Az. 142 C 329/14, wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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