Landgericht Köln, 2017-07-14, 82 O 137/07

82 O 137/07Kantonsgericht14.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 137/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-14

Aktenzeichen: 82 O 137/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0714.82O137.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge auf gerichtliche Festsetzung einer höheren Barabfindung sowie die weitergehenden Anträge auf Verzinsung werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen und der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der ausgeschiedenen Aktionäre. Die Verfahrensbeteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Geschäftswert für das Verfahren wird auf EUR 200.000,00 festgesetzt.

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