28 O 9/17•Landgericht Köln, 2017-07-05, 28 O 9/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 9/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-05
Aktenzeichen: 28 O 9/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0705.28O9.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe von 220.000,- EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 21.03.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 516,69 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 21.03.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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