Landgericht Köln, 2017-05-31, 32 O 191/16

32 O 191/16Kantonsgericht31.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 32 O 191/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-31

Aktenzeichen: 32 O 191/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0531.32O191.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, das Fahrzeug W S mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ##### zurück-zunehmen Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises der Beklagten an die W Leasing GmbH in Höhe von 31.825,00 Euro abzüglich eines Gebrauchsvorteils, der mit 0,13 Euro pro gefahrenem Kilometer gemäß abgelesenem Tachostand zum Zeitpunkt der Rücknahme des Fahrzeuges berechnet wird.

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