32 O 191/16•Landgericht Köln, 2017-05-31, 32 O 191/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 32 O 191/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-31
Aktenzeichen: 32 O 191/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0531.32O191.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, das Fahrzeug W S mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ##### zurück-zunehmen Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises der Beklagten an die W Leasing GmbH in Höhe von 31.825,00 Euro abzüglich eines Gebrauchsvorteils, der mit 0,13 Euro pro gefahrenem Kilometer gemäß abgelesenem Tachostand zum Zeitpunkt der Rücknahme des Fahrzeuges berechnet wird.
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