113 KLs 32/14•Landgericht Köln, 2017-01-12, 113 KLs 32/14
Landgericht Köln, 2017-01-12, 113 KLs 32/14
113 KLs 32/14Kantonsgericht12.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 113 KLs 32/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-12
Aktenzeichen: 113 KLs 32/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0112.113KLS32.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Betruges zu einer Geldstrafe von
90 Tagessätzen zu je 50,00 Euro
verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.
Angewandte Vorschriften:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 25 Abs. 1 Alt. 2, 46a Nr. 2, 52 StGB.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.