2 O 351/14•Landgericht Köln, 2016-12-15, 2 O 351/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 2 O 351/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-15
Aktenzeichen: 2 O 351/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1215.2O351.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Anspruch des Klägers gegen die Beklagten als Gesamtschuldner auf Schadensersatz aufgrund des Einsturzes des Hauses „T-Straße 63“, L am 6./7.8.2014 ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.