Landgericht Köln, 2016-12-14, 26 O 174/16

26 O 174/16Kantonsgericht14.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 174/16 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-14

Aktenzeichen: 26 O 174/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1214.26O174.16.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 25.2.2016 aus dem Betrag von 9.876,93 € zu zahlen, ferner vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 785,03 € an die C AG und in Höhe von 102,00 € an den Kläger.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 59% und die Beklagte zu 41%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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