5 O 236/15•Landgericht Köln, 2016-12-01, 5 O 236/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 236/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-01
Aktenzeichen: 5 O 236/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1201.5O236.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin, Y GmbH, Q-Straße, #####S, Inhaberin der Geschäftsanteile an den folgenden Gesellschaften ist
R1 GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 118189,
R2GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 27128,
R3GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Hannover unter HRB 207174,
R4 GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Bonn unter HRB 18618,
R5 GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 72360,
R6 GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Essen unter HRB 23039,
und die Beklagten keine Aus- und Absonderungsrechte an den Geschäftsanteilen dieser Gesellschaften, insbesondere aus den vor dem Notar Dr. T (Düsseldorf) am 29.04.2014 geschlossenen Treuhandverträgen mit den UR-Nrn ####/2014, ####/2014, ####/2014, ####/2014, ####/2014 und ####/2014 herleiten können.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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