Landgericht Köln, 2016-12-01, 14 O 209/16

14 O 209/16Kantonsgericht01.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 209/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-01

Aktenzeichen: 14 O 209/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1201.14O209.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 4. Oktober 2016 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Verfügungskläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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