Landgericht Köln, 2016-11-30, 32 O 162/16

32 O 162/16Kantonsgericht30.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 32 O 162/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-30

Aktenzeichen: 32 O 162/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1130.32O162.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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