32 O 162/16•Landgericht Köln, 2016-11-30, 32 O 162/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 32 O 162/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-30
Aktenzeichen: 32 O 162/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:1130.32O162.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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